Spesen einfach digital verwalten

Erfassen Sie Zulagen, Abzüge und Rückerstattungen direkt bei der Schicht und laden Sie Belege digital hoch.

Formular zum Hinzufügen von Ausgaben mit Optionen für Zuschläge, Abzüge und Rückerstattungen

Alle Kosten auf einen Blick

Erfassen Sie Zulagen, Abzüge und Rückerstattungen direkt bei der Schicht, inklusive Betrag und Abrechnungsart. Die Angaben erscheinen in der Kostenübersicht und, wo relevant, im Einsatzvertrag.

Hinzufügen einer Rückerstattung mit angehängtem Beleg bei der Stundenfreigabe

Rückerstattungen nachträglich erfassen

Rückerstattungen können bis zum Abrechnungsschluss nachträglich erfasst werden, inklusive Betrag und vom Mitarbeitenden eingereichtem Beleg. So bleiben Arbeitszeit und Spesen zentral an einem Ort.

Automatisch in die Abrechnung

Einmal erfasst, werden Spesen automatisch in Kostenübersicht, Einsatzvertrag sowie Lohnabrechnung und Rechnungsstellung übernommen. So entfällt die manuelle Abstimmung mit Excel-Listen.

Coople App für Arbeitnehmende mit einer Übersicht der Vergütung für einen Job

Auch für Mitarbeitende transparent

Mitarbeitende sehen Zulagen, Abzüge und Rückerstattungen direkt in ihrer Vergütungsübersicht. Erstattete Reisekosten sind bereits in der Jobübersicht ersichtlich.

FAQ

Mit der Smarten Spesenverwaltung erfassen Sie Zulagen, Abzüge und Rückerstattungen direkt bei einer Schicht, statt Belege und Excel-Listen per E-Mail zu verschicken. Die Angaben fliessen automatisch in die Kostenübersicht, Verträge und Lohnabrechnung ein.

Drei Arten: Zulagen (z. B. Verpflegungs- oder Reisezulagen), Abzüge (werden vom Lohn abgezogen) und Rückerstattungen (Auslagen, die Mitarbeitende zurückfordern können, mit Beleg).

Rückerstattungen können bis zum Abrechnungsschluss nachträglich erfasst werden. Zulagen und Abzüge sind Bestandteil der vereinbarten Vergütung für die Schicht und können nach deren Abschluss nicht rückwirkend geändert werden. So sind Mitarbeitende davor geschützt, dass ihr Lohn nachträglich angepasst wird.

Ja. Da sie Bestandteil der vereinbarten Arbeitsbedingungen sind, müssen Mitarbeitende Änderungen nach der Planung einer Schicht erneut bestätigen. Bei Rückerstattungen ist dies nicht erforderlich, da sie nicht Bestandteil der Lohnvereinbarung sind.

Ja. Zulagen, Abzüge und Rückerstattungen werden in der Vergütungsübersicht angezeigt. Jobs mit erstatteten Reisekosten sind zudem bereits in der Jobübersicht entsprechend gekennzeichnet.