Wussten Sie, dass optimal versicherte Mitarbeitender nicht nur besser geschützt, sondern auch motivierter sind?  Mit diesem Schutz sichern sie nicht nur ihre wichtigste Ressource – die Menschen, die im Unternehmen tätig sind ab, sondern minimieren auch die eigenen unternehmerischen Risiken. Dabei bedarf es eines sorgfältigen Versicherungsmanagements, um stets den Überblick zu behalten und sicherzustellen, dass alle Aspekte der Versicherung optimal verwaltet werden. Wie dieses Management effizient gelingt und welche Versicherungen für Arbeitgeber besonders wichtig sind, erfahren Sie hier. 

 

 Versicherungen von Arbeitgebern für Mitarbeitende: Eine Übersicht

Die Sicherheit, Gesundheit und Zufriedenheit von Mitarbeitenden sind eine wichtige Grundlage für den Unternehmenserfolg. Dabei spielt nicht nur der Versicherungsschutz, sondern auch das Versicherungsmanagement eine wichtige Rolle. Dies gewährleistet nicht nur das Wohlbefinden der Mitarbeitenden, sondern berücksichtigt auch die strategischen Interessen des Unternehmens. Durch einen umfassenden Versicherungsschutz können sich Arbeitgeber vor unvorhergesehenen Ereignissen schützen und die möglichen (finanziellen) Folgen für die Mitarbeitenden minimieren. Dabei ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz der Mitarbeitenden und den unternehmerischen Interessen entscheidend. Im Folgenden präsentieren wir eine Übersicht über die wichtigsten Versicherungen von Arbeitgebern für ihre Mitarbeitenden: 

Versicherungs Mitarbeitende

AHV, IV, EL – die 1. Säule

Die staatliche Vorsorge (1. Säule) wird direkt vom Lohn abgezogen und ist obligatorisch. Sie soll den Existenzbedarf der Arbeitnehmenden im Alter oder im Todesfall decken. Dabei leisten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende Beiträge. Die staatliche Vorsorge umfasst folgende Versicherungen des Arbeitgebers: 

  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung): Gewährleistet finanzielle Sicherheit im Alter, indem sie Rentenleistungen für Rentnerinnen und Rentner sowie Hinterlassenenleistungen für die Familienangehörigen verstorbener Versicherter bereitstellt. 
  • IV (Invalidenversicherung): Bietet finanzielle Unterstützung im Falle von Invalidität oder Gesundheitsproblemen, wenn eine Erwerbstätigkeit nicht mehr möglich ist. Ziel ist es, die Lebensqualität und finanzielle Unabhängigkeit der Betroffenen zu sichern. 
  • EL (Ergänzungsleistungen): Bieten finanzielle Unterstützung bereit, wenn die regulären Rentenleistungen nicht ausreichen, um das Existenzminimum zu sichern.  

BVG und UVG – die 2. Säule

Auch die 2. Säule ist obligatorisch und wird direkt vom Lohn abgezogen. Sie ist als Ergänzung zur staatlichen Vorsorge gedacht und umfasst auch die Unfallversicherung. 

  • BVG (Berufliche Vorsorge): Die betriebliche Altersvorsorge gewährleistet, dass Mitarbeitende nach ihrer Erwerbstätigkeit finanziell abgesichert sind und ihren Lebensstandard aufrechterhalten können. 
  • UVG (Unfallversicherung): Dadurch sind Mitarbeitende versichert gegen Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle (NBU*) und Berufskrankheiten, die sich während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg ereignen. Sie umfasst Leistungen für medizinische Versorgung, Rehabilitation und Entschädigungen.  

*Gilt ab einer wöchentlichen Arbeitszeit von 8 Stunden beim selben Arbeitgeber, bei geringerer Arbeitszeit entfällt die Deckung für Nichtberufsunfälle. 

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) sichert Arbeitnehmende bei Erwerbsausfall finanziell ab. Sie greift nicht nur bei Arbeitslosigkeit, sondern auch bei wetterbedingten Arbeitsausfällen, Kurzarbeit und Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Diese Unterstützung ist nicht nur für Arbeitnehmende wichtig, sondern trägt auch zur wirtschaftlichen Stabilität von Unternehmen bei. Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mildert die ALV die finanziellen Folgen für Arbeitnehmende, indem sie Entlassungen oder Kurzarbeit abfedert.  

Krankentaggeldversicherung (KTG)

Die Krankentaggeldversicherung (KTG) ist eine Versicherung, die einen Teil des Lohnes bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit abdeckt. Die Leistungen erfolgen in Form von vereinbarten Taggeldern pro Ausfalltag. Dies gewährleistet einerseits finanzielle Sicherheit für Mitarbeitende, andererseits ermöglicht es auch den Arbeitgebern, die Kontinuität im Betrieb aufrechtzuerhalten. Durch die KTG können Unternehmen nämlich verhindern, dass erkrankte Mitarbeitende aus finanziellen Gründen zu früh zur Arbeit zurückkehren.   

 

Mitarbeitende versichern: Welche Versicherungen sind für Arbeitgeber obligatorisch?

Die 1. und 2. Säule umfassen obligatorische Versicherungen für Arbeitgeber. Aber welche sind zusätzlich sinnvoll oder Pflicht? Folgende Tabelle liefert eine Übersicht: 

Versicherungen Vergleich

 

Was sind betriebliche Versicherungen?

Arbeitgeber müssen nicht nur ihre Mitarbeitenden versichern, sondern auch ihr Unternehmen. Hier kommen betriebliche Versicherungen zum Einsatz: Sie sichern Unternehmen gegen verschiedene Risiken und finanzielle Verluste ab. Die Auswahl dieser Versicherungen ist je nach der Art und Grösse des Unternehmens unterschiedlich. Grundsätzlich kann jeder Arbeitgeber selbst entscheiden, welche Risiken er absichern möchte.  Das Spektrum an Betriebsversicherungen ist sehr breit, wie Sie hier nachlesen können. In der Praxis erweisen sich für Unternehmen insbesondere folgende Versicherungen als wichtig: 

  

Betriebshaftpflichtversicherung 

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für nahezu jedes Unternehmen empfehlenswert, wobei die Risikoabdeckung je nach Branche variiert. Beispiele für gedeckte Risiken sind: 

  • Betriebsrisiko: Schäden, die aus den betrieblichen Abläufen entstehen. 
  • Anlagerisiko: Als EigentümerIn oder MieterIn von Geschäftsimmobilien entstehende Haftpflichtschäden. 
  • Produktrisiko: Schäden, die durch Konstruktions- oder Entwicklungsfehler von Produkten entstehen. 

Betriebsunterbruchversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung, indem sie sowohl die direkten Kosten (z.B. die Löhne der Mitarbeitende oder die Miete der Büroräumlichkeiten) als auch den entgangenen Gewinn abdeckt.  

Diese betriebliche Versicherung kann für beinahe alle Risiken abgeschlossen werden und ist besonders für Unternehmen empfehlenswert, die keine Ausweichmöglichkeiten für ihre Produktion haben. Eine solche Versicherung kann ebenfalls für Unternehmen in der Gastronomiebranche sinnvoll sein, sollte ein Restaurant beispielsweise aufgrund eines Brandschadens für mehrere Wochen geschlossen werden müssen. 

Rechtsschutzversicherung

Sie bietet Unternehmen Schutz vor finanziellen Risiken, die sich aus Rechtsstreitigkeiten ergeben können. In der Regel übernimmt diese betriebliche Versicherung sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit stehen. Dazu gehören die Kosten für das Gerichtsverfahren sowie für die Abwehr unberechtigter Ansprüche. 

Sachversicherungen

Bei den Sachversicherungen gibt es grundsätzlich zwei Formen: 

  • Gebäudeversicherung: Diese ist für Gebäudeeigentümer obligatorisch, also auch für Unternehmen mit einer eigenen Liegenschaft. Sie deckt verschiedene Risiken ab, darunter Feuer- und Elementarschäden, wobei die genaue Abdeckung je nach Branche variieren kann. 
  •  Fahrhabeversicherung (Sachversicherung): Sie schützt die Güter und Einrichtungen eines Unternehmens vor Schäden durch Wasser, Feuer oder Diebstahl. Diese Versicherung für Arbeitgeber kann mit der privaten Hausratversicherung verglichen werden. 

 

Mitarbeitende bei der Arbeit

 

So gelingt effizientes Versicherungsmanagement

Die richtige Auswahl, effiziente Verwaltung und reibungslose Abwicklung der verschiedenen Versicherungen für Arbeitgeber ist eine zeitintensive Herausforderung. Hinzu kommen fortlaufende administrative Aufgaben wie die Bearbeitung von Schadenfällen, die Einhaltung von Compliance-Richtlinien und das Kostenmanagement. 

Mit unserer Komplettlösung werden Unternehmen von allen administrativen Aufgaben entlastet. Durch die Auslagerung des temporären Personals an Coople übernehmen wir die Verantwortung und die Risiken der gesetzlichen Arbeitgeberrolle. Das bedeutet, dass wir nicht nur die gesamte Personaladministration übernehmen, sondern auch dafür sorgen, dass die Verträge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dazu gehört auch die Abwicklung der Lohnbuchhaltung inklusive Sozialversicherungsabrechnungen, das Einholen von Arbeitsbewilligungen und die Abwicklung von administrativen Angelegenheiten wie Krankheits- und Unfallmeldungen. 

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