Was ist der Unterschied zwischen Personalverleih und Personalvermittlung? Im Bereich des Arbeitsmarktes, in dem Arbeitnehmende von spezialisierten Unternehmen – zum Beispiel Coople – mit Arbeitgebern und offenen Stellen zusammengebracht werden, sind die unterschiedlichsten Begriffe wie Zeitarbeit, Leasingarbeit oder Temporärarbeit in Gebrauch.

In der Regel steckt dahinter eine Dreiecksbeziehung zwischen einem Arbeitsnehmenden, einer Firma mit einer offenen Stelle und einem spezialisierten Unternehmen, das dafür sorgt, dass die Jobsuchenden zur passenden Arbeitsstelle kommen.

Allerdings ist nicht immer klar, welches Geschäftsmodel mit einer Bezeichnung gemeint ist. Zwei Begriffe, die häufig benutzt und verwechselt werden, sind Personalverleih und Personalvermittlung. Wir möchten euch darum kurz die Eigenheiten und Unterschiede der beiden Angebote erläutern.

Beim Personalverleih stellt ein Unternehmen, zum Beispiel Coople, anderen Unternehmen Personal zur Verfügung. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben dabei einen Arbeitsvertrag mit der Personalverleih-Firma, gehen jedoch bei einem anderen Unternehmen, dem Einsatzbetrieb, zur Arbeit. Im Falle von Coople könnte das beispielsweise ein Job in einem Impfzentrum des Kantons Zürich oder bei einem von rund 15’000 weiteren Unternehmen in der Schweiz sein. Zwischen Personalverleiher und Einsatzbetrieb besteht ebenfalls ein Vertrag, die Einsatzvereinbarung.

Damit werden auch die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers auf die zwei beteiligten Firmen verteilt: Der Einsatzbetrieb hat nun die Aufgabe und das Recht, den Arbeitnehmenden Anweisungen zu den Aufgaben, zu ihrem Verhalten und zur Erledigung der Arbeit zu geben, während die Pflicht zur Lohnzahlung beim Personalverleiher bleibt.

Für alle Personalverleiher und Arbeitnehmende, die bei ihnen angestellt sind, gilt seit 2012 ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV), der im Jahr 2021 erneuert wurde. Darin werden unter anderem der Mindestlohn, Ferien, Arbeitszeit, die berufliche Vorsorge oder Krankentaggelder geregelt. Auf der Webseite des Branchenverbandes swissstaffing sind die wichtigsten Punkte des GAV übersichtlich dargestellt.

Bei der Personalvermittlung wird der Arbeitsvertrag im Gegensatz zum Personalverleih direkt zwischen den Arbeitnehmenden und dem Einsatzbetrieb abgeschlossen. Es ist also eine klassische Anstellung, einfach eingefädelt durch eine spezialisierte Vermittlungsfirma. Diese erhält für ihre Arbeit eine Provision, hat aber mit dem Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgebern und Angestellten darüber hinaus nichts zu tun.

Sowohl Personalverleih als auch Personalvermittlung sind in der Schweiz gesetzlich im Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (kurz Arbeitsvermittlungsgesetz AVG) und in der die Arbeitsvermittlungsverordnung (AVV) geregelt.